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Gastflieger

Egal ob erfahrener Pilot oder Einsteiger, Gastflieger sind bei uns immer gern gesehen!

Grundsätzliches und notwendige Voraussetzungen

  • Gastflieger dürfen nur in Anwesenheit und mit Zustimmung eines Flugleiters auf unserem Vereinsgelände fliegen.
  • Es muss eine gültige Versicherung sowie ein Kenntnisnachweis vorhanden sein, wie es das Gesetz will. Beides wird vom Flugleiter überprüft
  • Gastflieger müssen sich mit ihrer vollständigen Anschrift, und als Gastflieger ausgewiesen im Flugbuch eintragen.

Sicherer Flugbetrieb

Wir wollen einen sicheren Flugberieb sicherstellen, bei dem alle Spaß haben können, und wo keiner gefährdet wird. Deshalb gilt bei uns:

  • Das Flugzeug muss in einwandfreiem technischen Zustand sein. Hat der Flugleiter Zweifel am sicheren Zustand des Flugzeuges, muss er das Fliegen untersagen.
  • Der Flugstil des Piloten darf keine Personen gefährden. Auch hier gilt das Wort des Flugleiters. Sollte das Ganze mutwillig geschehen, kann der Verein Platzverbot erteilen.

Ansonsten gelten die Regeln der Satzung und Flugordnung selbstverständlich auch für Gastflieger.

  • Es dürfen sich maximal 3 Verbrennermotor Modelle in der Luft befinden.
  • Es darf nur hinter dem Zaun geflogen werden und nie im Bereich der Zuschauer!
  • Starts und Landungen sind bei den gerade aktiv fliegenden Piloten anzusagen.
  • Evtl. Abstürze und Aussenlandungen sind mit Namen des Piloten, verursachtem Schaden und einer Skizze der Absturzstelle im Flugbuch einzutragen.

Im Übrigen wünschen wir Holm und Rippenbruch und natürlich viel Spass beim Fliegen auf unserem Gelände!

35 MHz Infos

Wer eine solches System benutzt, für den gilt folgendes:

  • Wichtig: Bei uns darf nur der den Sender einschalten und fliegen, der die Frequenzklammer hat!
  • Die Klammer mit der jeweiligen Freuenz ist gut sichtbar am Sender zu befestigen.
  • Ist die Frequenz mehrfach belegt darf das Einschalten der Anlage erst nach Absprache mit dem aktuellen Besitzer der Frequenzklammer erfolgen.